Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Parteien
‚Mieter‘ bezieht sich auf die Personen, die diese Mietvereinbarung (en) und / oder ihre Begünstigten unterzeichnen. „Vermieter“ bezieht sich auf eine Autovermietung von BB, die das im Mietvertrag angegebene Fahrzeug an den / die Mieter vermietet. Der Mietvertrag und die damit verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht übertragbar. Fahrer müssen im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Wenn diese Vereinbarung mit mehreren Parteien geschlossen wird, werden diese als separate Parteien betrachtet und alle Bestimmungen gelten daher für jede Partei einzeln.
Artikel 2. Fahrzeug.
Der Mieter mietet das Fahrzeug beim Vermieter wie im beigefügten Mietvertrag beschrieben und stimmt den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Mietvertrages ausdrücklich zu. Der Mieter erklärt, dass das im Mietvertrag genannte Fahrzeug in gutem Zustand und unbeschädigt ist, sofern sich aus der zu diesem Mietvertrag gehörenden digitalen Check-in / Check-out-Fotodatei nichts anderes ergibt, und dass der Mieter das Fahrzeug in demselben guten Zustand zurückgibt. Das Fahrzeug wird am oder vor Mietbeginn vom Vermieter digital fotografiert. Schäden müssen dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Artikel 3. Mietdauer.
Die Mietdauer ergibt sich aus dem beiliegenden Mietvertrag. *Nach dem 15. Tag einer zusammenhängenden Mietzeit erhält der Mieter 50 % Rabatt auf den Tagespreis bei einer maximalen Gesamtmietdauer von 30 Tagen. Der Vermieter behält sich vor, im Vorfeld und je nach (Hoch-)Saison und Verfügbarkeit von dieser Rabattregelung abzuweichen und die regulären Raten bei der Angebotserstellung beizubehalten. Die Mehrkosten der All-Risk-Deckung werden nicht durch die Rabattregelung abgedeckt. Die Verlängerung einer vereinbarten Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich. Die so verlängerte Mietdauer unterliegt weiterhin uneingeschränkt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 4. Fahrer.
Nur Personen, die im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, dürfen das Fahrzeug führen. Im Falle einer Abweichung hiervon kann der Vermieter unbeschadet des Artikels 19 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Widerspruch einlegen. Alle Handlungen anderer Direktoren, die nicht im Mietvertrag erwähnt sind, gehen zu jeder Zeit vollständig und auf Rechnung und Risiko des / der im Mietvertrag angegebenen Mieter (s).
Artikel 5. Rückgabe des Fahrzeugs.
Der Mieter wird das Fahrzeug an dem Datum und der Uhrzeit, wie im Mietvertrag beschrieben oder mit dem Vermieter vereinbart, oder viel früher zurückgeben, wenn der Vermieter dies gemäß den Artikeln 10 und 19 verlangt. Das Fahrzeug muss an die Adresse des Vermieters zurückgegeben werden Für die Abholung des Autos an einer Adresse außerhalb des Blue Bay Resorts werden 15 Euro berechnet. Nur mit Erlaubnis des Vermieters kann der Mieter das Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten des Unternehmens zurückgeben. In diesem Fall trägt der Mieter das Risiko der Beschädigung und des Fehlens von Eigentum, bis der Mieter das Fahrzeug am nächsten Werktag physisch übernommen hat. Während der Mietdauer ist das Rauchen im Auto nicht gestattet. Bei Beachtung werden zusätzlich 50 Euro für die Reinigung der Klimaanlage berechnet.
Artikel 6. Austausch des Fahrzeugs.
Das gemietete Fahrzeug kann nur mit Erlaubnis des Vermieters durch ein anderes Fahrzeug ersetzt werden. Sofern zu diesem Zweck kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, gelten die im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag genannten Bedingungen auch für das Ersatzfahrzeug. Bei Schäden am Mietfahrzeug aufgrund eines Verschuldens des Mieters oder höherer technischer Gewalt hat der Mieter nicht automatisch Anspruch auf Ersatztransport.
Artikel 7. Stornierung.
Kündigt der Mieter diesen Mietvertrag vorzeitig (während der Vertragslaufzeit), erstattet der Mieter dem Vermieter die Kaution. Eine vorzeitige Kündigung ist unter Beachtung folgender Bedingungen möglich: Mehr als 3 Monate vor Mietbeginn: keine Kosten. Zwischen dem 90. und 60. Tag vor Mietbeginn: 25 % der Miete. Zwischen dem 59. und 30. Tag vor Mietbeginn: 50 % der Miete. Weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises. Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Miete. Die angegebenen Bedingungen (ausdrücklich im Angebot angegeben) gelten für die spezielle Corona-Bedingungen.
Artikel 8. Wartung des Fahrzeugs.
Der Mieter wird das Fahrzeug gemäß den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Richtlinien benutzen. Der Mieter erteilt die Erlaubnis, dass das Fahrzeug vom Vermieter regelmäßig zur Wartung und / oder obligatorischen Fahrzeuginspektion zurückgerufen wird, wobei der Vermieter, falls erforderlich und möglich, einen Ersatztransport durchführt. Die Verwendung von Allradantrieb, sofern das Fahrzeug dafür ausgerüstet ist, ist ausdrücklich nicht gestattet. (außer bei werkseitigem permanenten Allradantrieb) Technische Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter wird Reparaturen, Ersetzungen oder Abschlepparbeiten niemals ohne ausdrückliche, vorherige und / oder schriftliche Genehmigung des Vermieters durchführen lassen. Alle Kosten für Reparaturen, Abschleppen und / oder Ersatz von Teilen ohne die vorgenannte Genehmigung des Vermieters gehen vollständig auf Kosten und Gefahr des Mieters. Panne und / oder kaputte Reifen gehen zu jeder Zeit zu Lasten des Mieters. Im Falle einer ernsthaften Beschädigung der Wange (Seiten) der Reifen werden diese auf Kosten des Mieters erneuert. Im Falle eines technischen und irreparablen Ausfalls der Klimaanlage hat der Mieter ab dem Zeitpunkt des Ausfalls der Anlage Anspruch auf eine Verschlechterung der Kategorie um eine Stufe. Bei falscher Betankung des für das Fahrzeug angegebenen Kraftstoffs nach Herstellervorgaben (Diesel statt Benzin oder umgekehrt) werden 285 Euro (Tank-, Rohrleitungs- und Motorreinigung) berechnet. Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor muss auf der gesamten Insel (an jeder Pumpstation) die gelbe Füllpistole verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor muss auf der gesamten Insel (an jeder Pumpstation) die schwarze Füllpistole verwendet werden.
Artikel 9. Selbstbeteiligung bei Haftpflicht- und Kasko-Deckung (All-Risk-Deckung).
- Haftpflichtversicherung: Der Selbstbehalt für das gemietete Fahrzeug zur Haftpflichtversicherung beträgt 350,00 Euro pro Schadensfall. Für Fahrer, die 23 Jahre oder jünger/ 60 Jahre oder älter und/oder weniger als 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins zu Beginn dieses Mietvertrags sind, gilt eine erhöhte Selbstbeteiligung von 500 Euro. Der Selbstbehalt für die Haftung Dritter dient ausschließlich der Deckung von Schäden an Dritten. Bei Schäden, die auf ein Verschulden des / der Fahrer (s) am Mietfahrzeug zurückzuführen sind, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter diesen Schaden auf der Grundlage von Reparatur- oder Ersatzkosten in vollem Umfang zu ersetzen. Der Mieter wird das Mietobjekt nach Zahlung des Gesamtschadens erneut nutzen. Im Falle eines Totalverlustes und / oder Diebstahls haftet der Mieter für den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, geprüft anhand der aktuellen Marktsituation. Der vom Vermieter im Voraus festgelegte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs im Mietvertrag ist im Mietvertrag angegeben. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich mit dem ermittelten Wiederbeschaffungswert einverstanden und verliert das Recht, den Wiederbeschaffungswert nach Eintritt eines Totalschadens und / oder Diebstahls durch einen Dritten ermitteln zu lassen.
- Allgemeine Bestimmungen: Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatztransport bei Totalverlust durch Verschulden und / oder Diebstahl oder Beschädigung. Die Dauer, Bestimmungen und Pflichten des Mietvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben vom Mieter für die vorgenannten Schäden unberührt. Der Mieter hat kein Recht, den Mietvertrag aufgrund des entstandenen Schadens im Falle eines Totalschadens und / oder Diebstahls einseitig und vorzeitig zu kündigen, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Der Vermieter gewährt keine Rückerstattung der bereits gezahlten Miete und / oder der nach Eintritt eines Totalverlustes und / oder Diebstahlsschadens gestellten Garantien, wenn der Mieter als Verursacher angegeben ist. Die zu zahlenden Kautionen und / oder Mietvorauszahlungen dürfen niemals zur Begleichung eines entstandenen Totalverlustes und / oder Diebstahlschadens verwendet werden. Im Falle eines Totalverlustes und / oder Diebstahls durch Verschulden ist der Mieter für alle Abschlepp- und / oder Abbaukosten des Fahrzeugs verantwortlich. Der Restwert des Fahrzeugs kann bei Totalverlust und / oder Diebstahlschaden niemals mit dem daraus resultierenden Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verrechnet werden, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Mieter wird nach Erstattung des entstandenen Wiederbeschaffungswertes und sonstiger mit dem Mietvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbundener Kosten niemals automatisch rechtlicher, materieller oder moralischer Eigentümer des Rückstands, es sei denn, der Vermieter hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Kosten, die sich aus diesem Artikel 9 unter 1, 2 und 3 ergeben, sind dem Vermieter innerhalb von drei Arbeitstagen zu erstatten, andernfalls wird der Versicherungsschutz ausgesetzt.
- Vollkaskoversicherung: Der Selbstbehalt für die Vollkaskoversicherung des Mietwagens ergänzt den Selbstbehalt nach Art. 9 unter 1 und auf 750,00 Euro pro Vorfall festgelegt. Für Fahrer, die 23 Jahre oder jünger/ 60 Jahre oder älter und/oder weniger als 2 Jahre im Besitz eines Führerscheins zu Beginn dieses Mietvertrags sind, gilt ein erhöhter Selbstbehalt von 1000 Euro. Der Mieter kann die Rumpfdeckung nur in Anspruch nehmen, wenn dies zu Beginn des Mietverhältnisses ausdrücklich im Mietvertrag enthalten ist. Die Bestimmungen in Kunst angegeben. 9 Abs. 2 sind von einer Rumpfbedeckung nicht betroffen.
Artikel 10. Versicherungsausschluss.
(1) Das Fahrzeug wird missbraucht, überladen, neu vermietet, für Wettkämpfe oder zum Fahrstunden oder Fahrprüfungen oder zum Abschleppen verwendet, es werden rechtswidrige Handlungen mit dem Fahrzeug durchgeführt, oder der Schlüssel wird ohne Angabe eines im Mietvertrag festgelegten Schlüssels im Fahrzeug gelassen benannter Fahrer; (2) die Unterseite des Fahrzeugs ist beschädigt; (3) der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; (4) dem Fahrer fehlt die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs; (5) der Fahrer zum Zeitpunkt der Verursachung des Schadens unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen können; (6) der Mieter versäumt es, der Polizei und dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten des Schadens oder innerhalb einer Stunde nach Feststellung des Schadens eine Beschädigung oder einen Verlust des Fahrzeugs zu melden; (7) der Mieter dem Vermieter kein vollständig ausgefülltes Kollisionsformular und keinen Schadensbericht von CRS vorlegt; (8) der Schaden ist das Ergebnis eines Verlusts und nicht alle Original-Fahrzeugschlüssel werden an Sie zurückgegeben; (9) Der Schaden resultiert aus der Nichteinhaltung einer Bestimmung des Mietvertrags. Schäden, Reparaturen und Gutachten dürfen nur von einem vom Vermieter beauftragten Reparaturbetrieb / Sachverständigen durchgeführt werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Versicherer im Falle eines angeblichen Verstoßes gegen die in diesem Artikel genannten Ausschlüsse eine Untersuchung durchführen zu lassen. Mit Polizei- und / oder Zeugenaussagen, CRS-Erklärung oder sonstiger gesetzlich zulässiger Beweislast haftet der Mieter in vollem Umfang für Schäden an Dritten und Schäden gemäß Art. 9 und 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 11. Überkopfschäden, Schäden an horizontalen Körperteilen und im Innenraum.
Sofern dies nicht Teil einer Kollision / eines Unfalls ist, unterliegt jede Beschädigung der horizontalen Karosserieteile des Fahrzeugs (Motorhaube, Dach und Heckklappe) unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 9, 12 und 13 einem begrenzbaren Selbstbehalt von 500,00 EUR Glasschäden und / oder Bruchschäden sowie innere Schäden durch Einbruch sind unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 9, 12 und 13 von der Deckung ausgeschlossen.
Artikel 12. Versicherung gegen zivilrechtliche Haftung (W.A.).
Diese spezielle Vermieterversicherung bietet Deckung für das Risiko der Haftung für Schäden an Dritten. Die Haftung Dritter deckt jedoch keine Schäden an und / oder Totalschaden / Diebstahl an dem gemieteten Fahrzeug. Eine Kopie der Versicherungspolice kann beim Vermieter eingesehen werden. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den Schaden vollständig zu ersetzen, der nicht durch diese Versicherungspolice abgedeckt ist. Darüber hinaus stellt der Mieter den Vermieter von jeglichen Ansprüchen aus der W.A. Versicherer des Mieters. Für den Fall, dass der Mieter Casco für den gesamten Zeitraum gedeckt hat, gelten die Bestimmungen von Art. 9 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 13. Arbeitsversicherung.
Jeder Anspruch auf die vorgenannte Passagierversicherung erlischt, wenn gemäß und nach Art. 10 die vorliegenden bestimmungen in diesen allgemeinen geschäftsbedingungen werden nicht eingehalten. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglicher rechtlichen, moralischen und / oder materiellen Haftung in Bezug auf Verletzungen und / oder Haftungsschäden in Bezug auf die Insassen frei, vorbehaltlich der in dieser Insassenversicherung enthaltenen Bedingungen und unter der Voraussetzung, dass alle in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Artikel erfüllt sind.
Artikel 14. Geldbußen und damit verbundene Kosten.
Der Mieter erkennt für die Dauer dieses Mietvertrages seine Haftung für Verkehrsbußgelder und Verkehrsverstöße in Bezug auf das gemietete Fahrzeug an. Wenn bestimmte Verkehrsgebühren oder damit verbundene Kosten vom Vermieter zu zahlen sind, werde ich dem Vermieter diese Gebühren und Kosten erstatten. Verkehrsstrafen und damit verbundene Kosten können niemals mit den gestellten Garantien verrechnet werden.
Artikel 15. Kosten während der Mietzeit.
Während der Zeit, in der der Mieter das Fahrzeug mietet, fallen folgende Nutzungskosten an: Kraftstoff, Lagerung, Waschen und dergleichen auf Kosten des Mieters.
Artikel 16. Sammlung.
Der Vermieter ist berechtigt, die Abrechnung aufgrund Ihrer administrativen Prüfung zu korrigieren. Der Mieter zahlt dem Vermieter alle fälligen Beträge, auch solche für Verlust und / oder Beschädigung des Fahrzeugs. Entweder, wenn ausdrücklich schriftlich mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart ist, oder im Rahmen der in diesen Allgemeinen Bestimmungen und im Mietvertrag enthaltenen Zahlungsbedingungen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Mieter verpflichtet, Zinsen in Höhe von 1% pro Monat zu zahlen sowie alle Kosten im Zusammenhang mit den Inkassowerken einschließlich der Rechtskosten des Vermieters und Dritter, deren Inkassokosten auf 20% festgesetzt sind, zu ersetzen. vom fälligen Betrag, mindestens aber bei 75,00 Euro.
Artikel 17. Verlust meines Eigentums.
Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder Verluste, die der Mieter im Fahrzeug hinterlassen würde.
Artikel 18. Nutzfläche des Fahrzeugs.
Das Fahrzeug darf nur auf der öffentlichen Straße des Inselgebiets eingesetzt werden. Schäden und / oder Verluste an dem Fahrzeug und / oder den Insassen oder seinem Eigentum außerhalb der öffentlichen Straße gehen ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Wird die Nutzung des Fahrzeugs in der Hato-Ebene oder in ähnlichen Geländegebieten festgestellt, werden die Reinigungs- und Reinigungskosten des Motors sofort in Rechnung gestellt. Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug im Christoffel Park und im Shete Boka Naturpark über die öffentlichen Parkplätze am Eingang hinaus zu fahren. Das Gelände und die Höhenunterschiede können schwerwiegende technische Schäden verursachen. Diese Kosten gehen vollständig auf Ihr eigenes Risiko.
Artikel 19. Beendigung der Miete.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne vorherige Ankündigung, Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu kündigen und unbeschadet Ihres Rechts auf Erstattung von Kosten, Schaden und Zinsen in den Besitz des Fahrzeugs zurückzukehren, wenn nach Ansicht des Vermieters ein Risiko entstehen könnte in Bezug auf Kunst. 8, 9 und 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, oder der Vermieter vermutet, dass der Mieter nicht alle Bedingungen dieses Mietvertrages einhält oder in Zukunft erfüllt wird.
Artikel 20. Beschwerden.
Der Vermieter wird meine Anfrage oder Reklamation nur bis 3 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses bearbeiten. Wenn der Mieter danach noch nachfragen oder eine Beschwerde bearbeiten möchte, zahlt er mir Verwaltungskosten in Höhe von 35,00 Euro.
Artikel 21. Anwendbares Recht.
Der Mietvertrag unterliegt immer den Gesetzen der Antillen mit dem Inselgebiet von Curaçao. Wird eine Klage beim Gericht eingereicht, ist nur das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht zuständig. Sämtliche Pflichten des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem vorliegenden Mietvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind zum Zeitpunkt des Verlassens des Inselgebiets von Curaçao zu erfüllen. Sämtliche Rechtskosten und / oder Inkassokosten, die dem Vermieter nach Verlassen des Inselgebiets von Curaçao im Grund und Boden, Wohnsitz und / oder Wohnsitz des Mieters entstehen müssen, um die Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Mietvertrag zu erfüllen, werden in voller Höhe in Rechnung gestellt Mieter sein.
Artikel 22. Zahlungen und Bedingungen.
Zahlungen müssen vor Mietbeginn erfolgen; die Mietsumme und die Garantien laut Mietvertrag. Auf Verlangen des Vermieters ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen. Die Kaution wird vom Vermieter nach Überprüfung und ausschließlicher Übernahme des Fahrzeugs durch die Bank erstattet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlung muss nur per (digitaler) Überweisung erfolgen. Der Vermieter ist berechtigt, Indexierungen, Erhöhungen im Inselgebiet von Curaçao, Versicherungen oder Wechselkurse von mehr als 10% an den Mieter weiterzugeben. Der Mietvertrag und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter (oder falls ausdrücklich anders angegeben) werden in Euro ausgedrückt. Bei der Abrechnung von Euro an die Antillian Gulden wird ein fester Durchschnittskurs von 2,3 zugrunde gelegt. Bei der Abrechnung von Euro in US-Dollar wird ein fester Durchschnittskurs von 1,35 zugrunde gelegt.
Artikel 23. Stichtag.
Alle Mietverträge, deren Beginn am 1. Januar 2018 oder später liegt, sind uneingeschränkt und vorbehaltlos an die mit dem Mietvertrag verbundenen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden. Aus den vorstehend veröffentlichten und / oder zur Verfügung gestellten Bestimmungen, Vorschriften, Vereinbarungen und / oder Vereinbarungen, die schriftlich niedergelegt sind oder nicht, können im Hinblick auf die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Rechte abgeleitet werden. Sie erlöschen nach dem vorstehend genannten Datum und sind nicht rechtsgültig.
Eine Zahlung gemäß dem Mietvertrag an den Vermieter gilt als vom Mieter gelesen, genehmigt und unterzeichnet.