{"id":1417,"date":"2019-07-01T12:23:00","date_gmt":"2019-07-01T12:23:00","guid":{"rendered":"https:\/\/bbautoverhuur.net\/allgemeine-bedingungen\/"},"modified":"2022-09-23T00:34:07","modified_gmt":"2022-09-23T00:34:07","slug":"allgemeine-bedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bbautoverhuur.net\/de\/allgemeine-bedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine bedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_size=&#8220;initial&#8220; background_position=&#8220;top_left&#8220; background_repeat=&#8220;repeat&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_padding=&#8220;|||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; custom_padding__hover=&#8220;|||&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; header_2_font=&#8220;Open Sans|700|||||||&#8220; header_2_text_color=&#8220;#005180&#8243; header_2_font_size=&#8220;34&#8243; hover_enabled=&#8220;0&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; sticky_enabled=&#8220;0&#8243;]<\/p>\n<h2>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n<p><strong>Artikel 1: Parteien<\/strong><\/p>\n<p><span lang=\"de\" tabindex=\"0\">&#8218;Mieter&#8216; bezieht sich auf die Personen, die diese Mietvereinbarung (en) und \/ oder ihre Beg\u00fcnstigten unterzeichnen. &#8222;Vermieter&#8220; bezieht sich auf eine Autovermietung von BB, die das im Mietvertrag angegebene Fahrzeug an den \/ die Mieter vermietet. Der Mietvertrag und die damit verbundenen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nicht \u00fcbertragbar. Fahrer m\u00fcssen im Besitz eines g\u00fcltigen F\u00fchrerscheins sein. Wenn diese Vereinbarung mit mehreren Parteien geschlossen wird, werden diese als separate Parteien betrachtet und alle Bestimmungen gelten daher f\u00fcr jede Partei einzeln.<\/span><\/p>\n<p id=\"tw-target-text\" class=\"tw-data-text tw-ta tw-text-small\" dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><span lang=\"de\" tabindex=\"0\"><strong>Artikel 2. Fahrzeug.<\/strong> <\/span><\/p>\n<p class=\"tw-data-text tw-ta tw-text-small\" dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><span lang=\"de\" tabindex=\"0\">Der Mieter mietet das Fahrzeug beim Vermieter wie im beigef\u00fcgten Mietvertrag beschrieben und stimmt den Bedingungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dieses Mietvertrages ausdr\u00fccklich zu. Der Mieter erkl\u00e4rt, dass das im Mietvertrag genannte Fahrzeug in gutem Zustand und unbesch\u00e4digt ist, sofern sich aus der zu diesem Mietvertrag geh\u00f6renden digitalen Check-in \/ Check-out-Fotodatei nichts anderes ergibt, und dass der Mieter das Fahrzeug in demselben guten Zustand zur\u00fcckgibt. Das Fahrzeug wird am oder vor Mietbeginn vom Vermieter digital fotografiert. Sch\u00e4den m\u00fcssen dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.<\/span><\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><strong>Artikel 3. Mietdauer.<\/strong><\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\">Die Mietdauer ergibt sich aus dem beiliegenden Mietvertrag. *Nach dem 15. Tag einer zusammenh\u00e4ngenden Mietzeit erh\u00e4lt der Mieter 50 % Rabatt auf den Tagespreis bei einer maximalen Gesamtmietdauer von 30 Tagen. Der Vermieter beh\u00e4lt sich vor, im Vorfeld und je nach (Hoch-)Saison und Verf\u00fcgbarkeit von dieser Rabattregelung abzuweichen und die regul\u00e4ren Raten bei der Angebotserstellung beizubehalten. Die Mehrkosten der All-Risk-Deckung werden nicht durch die Rabattregelung abgedeckt. Die Verl\u00e4ngerung einer vereinbarten Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters m\u00f6glich. Die so verl\u00e4ngerte Mietdauer unterliegt weiterhin uneingeschr\u00e4nkt diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><strong>Artikel 4. Fahrer.<\/strong><\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\">Nur Personen, die im Besitz eines g\u00fcltigen F\u00fchrerscheins sind, d\u00fcrfen das Fahrzeug f\u00fchren. Im Falle einer Abweichung hiervon kann der Vermieter unbeschadet des Artikels 19 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Widerspruch einlegen. Alle Handlungen anderer Direktoren, die nicht im Mietvertrag erw\u00e4hnt sind, gehen zu jeder Zeit vollst\u00e4ndig und auf Rechnung und Risiko des \/ der im Mietvertrag angegebenen Mieter (s).<\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><strong>Artikel 5. R\u00fcckgabe des Fahrzeugs.<\/strong><\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\">Der Mieter wird das Fahrzeug an dem Datum und der Uhrzeit, wie im Mietvertrag beschrieben oder mit dem Vermieter vereinbart, oder viel fr\u00fcher zur\u00fcckgeben, wenn der Vermieter dies gem\u00e4\u00df den Artikeln 10 und 19 verlangt. Das Fahrzeug muss an die Adresse des Vermieters zur\u00fcckgegeben werden F\u00fcr die Abholung des Autos an einer Adresse au\u00dferhalb des Blue Bay Resorts werden 15 Euro berechnet. Nur mit Erlaubnis des Vermieters kann der Mieter das Fahrzeug au\u00dferhalb der \u00d6ffnungszeiten des Unternehmens zur\u00fcckgeben. In diesem Fall tr\u00e4gt der Mieter das Risiko der Besch\u00e4digung und des Fehlens von Eigentum, bis der Mieter das Fahrzeug am n\u00e4chsten Werktag physisch \u00fcbernommen hat. W\u00e4hrend der Mietdauer ist das Rauchen im Auto nicht gestattet. Bei Beachtung werden zus\u00e4tzlich 50 Euro f\u00fcr die Reinigung der Klimaanlage berechnet.<\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><strong>Artikel 6. Austausch des Fahrzeugs.<\/strong><\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\">Das gemietete Fahrzeug kann nur mit Erlaubnis des Vermieters durch ein anderes Fahrzeug ersetzt werden. Sofern zu diesem Zweck kein neuer Mietvertrag abgeschlossen wird, gelten die im Zusammenhang mit diesem Mietvertrag genannten Bedingungen auch f\u00fcr das Ersatzfahrzeug. Bei Sch\u00e4den am Mietfahrzeug aufgrund eines Verschuldens des Mieters oder h\u00f6herer technischer Gewalt hat der Mieter nicht automatisch Anspruch auf Ersatztransport.<\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><strong>Artikel 7. Stornierung.<\/strong><\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><span style=\"color: #666666; font-family: Open Sans, Arial, sans-serif;\">K\u00fcndigt der Mieter diesen Mietvertrag vorzeitig (w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit), erstattet der Mieter dem Vermieter die Kaution. Eine vorzeitige K\u00fcndigung ist unter Beachtung folgender Bedingungen m\u00f6glich: Mehr als 3 Monate vor Mietbeginn: keine Kosten. Zwischen dem 90. und 60. Tag vor Mietbeginn: 25 % der Miete. Zwischen dem 59. und 30. Tag vor Mietbeginn: 50 % der Miete. Weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises. Weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % der Miete. Die angegebenen Bedingungen (ausdr\u00fccklich im Angebot angegeben)\u00a0<\/span>gelten f\u00fcr die spezielle\u00a0Corona-Bedingungen.<\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><strong>Artikel 8. Wartung des Fahrzeugs.<\/strong><\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\">Der Mieter wird das Fahrzeug gem\u00e4\u00df den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Richtlinien benutzen. Der Mieter erteilt die Erlaubnis, dass das Fahrzeug vom Vermieter regelm\u00e4\u00dfig zur Wartung und \/ oder obligatorischen Fahrzeuginspektion zur\u00fcckgerufen wird, wobei der Vermieter, falls erforderlich und m\u00f6glich, einen Ersatztransport durchf\u00fchrt. Die Verwendung von Allradantrieb, sofern das Fahrzeug daf\u00fcr ausger\u00fcstet ist, ist ausdr\u00fccklich nicht gestattet. (au\u00dfer bei werkseitigem permanenten Allradantrieb) Technische Sch\u00e4den gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter wird Reparaturen, Ersetzungen oder Abschlepparbeiten niemals ohne ausdr\u00fcckliche, vorherige und \/ oder schriftliche Genehmigung des Vermieters durchf\u00fchren lassen. Alle Kosten f\u00fcr Reparaturen, Abschleppen und \/ oder Ersatz von Teilen ohne die vorgenannte Genehmigung des Vermieters gehen vollst\u00e4ndig auf Kosten und Gefahr des Mieters. Panne und \/ oder kaputte Reifen gehen zu jeder Zeit zu Lasten des Mieters. Im Falle einer ernsthaften Besch\u00e4digung der Wange (Seiten) der Reifen werden diese auf Kosten des Mieters erneuert. Im Falle eines technischen und irreparablen Ausfalls der Klimaanlage hat der Mieter ab dem Zeitpunkt des Ausfalls der Anlage Anspruch auf eine Verschlechterung der Kategorie um eine Stufe. Bei falscher Betankung des f\u00fcr das Fahrzeug angegebenen Kraftstoffs nach Herstellervorgaben (Diesel statt Benzin oder umgekehrt) werden 285 Euro (Tank-, Rohrleitungs- und Motorreinigung) berechnet. Bei Fahrzeugen mit Benzinmotor muss auf der gesamten Insel (an jeder Pumpstation) die gelbe F\u00fcllpistole verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor muss auf der gesamten Insel (an jeder Pumpstation) die schwarze F\u00fcllpistole verwendet werden.<\/p>\n<p dir=\"ltr\" data-placeholder=\"Vertaling\"><strong>Artikel 9. Selbstbeteiligung bei Haftpflicht- und Kasko-Deckung (All-Risk-Deckung).<\/strong><\/p>\n<ol>\n<li><strong>Haftpflichtversicherung:<\/strong> Der Selbstbehalt f\u00fcr das gemietete Fahrzeug zur Haftpflichtversicherung betr\u00e4gt 350,00 Euro pro Schadensfall. F\u00fcr Fahrer, die 23 Jahre oder j\u00fcnger\/ 60 Jahre oder \u00e4lter und\/oder weniger als 2 Jahre im Besitz eines F\u00fchrerscheins zu Beginn dieses Mietvertrags sind, gilt eine erh\u00f6hte Selbstbeteiligung von 500 Euro.\u200b Der Selbstbehalt f\u00fcr die Haftung Dritter dient ausschlie\u00dflich der Deckung von Sch\u00e4den an Dritten. Bei Sch\u00e4den, die auf ein Verschulden des \/ der Fahrer (s) am Mietfahrzeug zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter diesen Schaden auf der Grundlage von Reparatur- oder Ersatzkosten in vollem Umfang zu ersetzen. Der Mieter wird das Mietobjekt nach Zahlung des Gesamtschadens erneut nutzen. Im Falle eines Totalverlustes und \/ oder Diebstahls haftet der Mieter f\u00fcr den tats\u00e4chlichen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, gepr\u00fcft anhand der aktuellen Marktsituation. Der vom Vermieter im Voraus festgelegte Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs im Mietvertrag ist im Mietvertrag angegeben. Der Mieter erkl\u00e4rt sich ausdr\u00fccklich mit dem ermittelten Wiederbeschaffungswert einverstanden und verliert das Recht, den Wiederbeschaffungswert nach Eintritt eines Totalschadens und \/ oder Diebstahls durch einen Dritten ermitteln zu lassen.<\/li>\n<li><strong>Allgemeine Bestimmungen:<\/strong> Der Mieter hat keinen Anspruch auf Ersatztransport bei Totalverlust durch Verschulden und \/ oder Diebstahl oder Besch\u00e4digung. Die Dauer, Bestimmungen und Pflichten des Mietvertrages und der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bleiben vom Mieter f\u00fcr die vorgenannten Sch\u00e4den unber\u00fchrt. Der Mieter hat kein Recht, den Mietvertrag aufgrund des entstandenen Schadens im Falle eines Totalschadens und \/ oder Diebstahls einseitig und vorzeitig zu k\u00fcndigen, es sei denn, der Vermieter hat ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt. Der Vermieter gew\u00e4hrt keine R\u00fcckerstattung der bereits gezahlten Miete und \/ oder der nach Eintritt eines Totalverlustes und \/ oder Diebstahlsschadens gestellten Garantien, wenn der Mieter als Verursacher angegeben ist. Die zu zahlenden Kautionen und \/ oder Mietvorauszahlungen d\u00fcrfen niemals zur Begleichung eines entstandenen Totalverlustes und \/ oder Diebstahlschadens verwendet werden. Im Falle eines Totalverlustes und \/ oder Diebstahls durch Verschulden ist der Mieter f\u00fcr alle Abschlepp- und \/ oder Abbaukosten des Fahrzeugs verantwortlich. Der Restwert des Fahrzeugs kann bei Totalverlust und \/ oder Diebstahlschaden niemals mit dem daraus resultierenden Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs verrechnet werden, es sei denn, der Vermieter hat ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Der Mieter wird nach Erstattung des entstandenen Wiederbeschaffungswertes und sonstiger mit dem Mietvertrag und den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen verbundener Kosten niemals automatisch rechtlicher, materieller oder moralischer Eigent\u00fcmer des R\u00fcckstands, es sei denn, der Vermieter hat ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt. Kosten, die sich aus diesem Artikel 9 unter 1, 2 und 3 ergeben, sind dem Vermieter innerhalb von drei Arbeitstagen zu erstatten, andernfalls wird der Versicherungsschutz ausgesetzt.<\/li>\n<li><strong>Vollkaskoversicherung:<\/strong> Der Selbstbehalt f\u00fcr die Vollkaskoversicherung des Mietwagens erg\u00e4nzt den Selbstbehalt nach Art. 9 unter 1 und auf 750,00 Euro pro Vorfall festgelegt. F\u00fcr Fahrer, die 23 Jahre oder j\u00fcnger\/ 60 Jahre oder \u00e4lter und\/oder weniger als 2 Jahre im Besitz eines F\u00fchrerscheins zu Beginn dieses Mietvertrags sind, \u00a0gilt ein erh\u00f6hter Selbstbehalt von 1000 Euro. Der Mieter kann die Rumpfdeckung nur in Anspruch nehmen, wenn dies zu Beginn des Mietverh\u00e4ltnisses ausdr\u00fccklich im Mietvertrag enthalten ist. Die Bestimmungen in Kunst angegeben. 9 Abs. 2 sind von einer Rumpfbedeckung nicht betroffen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>Artikel 10. Versicherungsausschluss.<\/strong><\/p>\n<p>(1) Das Fahrzeug wird missbraucht, \u00fcberladen, neu vermietet, f\u00fcr Wettk\u00e4mpfe oder zum Fahrstunden oder Fahrpr\u00fcfungen oder zum Abschleppen verwendet, es werden rechtswidrige Handlungen mit dem Fahrzeug durchgef\u00fchrt, oder der Schl\u00fcssel wird ohne Angabe eines im Mietvertrag festgelegten Schl\u00fcssels im Fahrzeug gelassen benannter Fahrer; (2) die Unterseite des Fahrzeugs ist besch\u00e4digt; (3) der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit; (4) dem Fahrer fehlt die Berechtigung zum F\u00fchren des Fahrzeugs; (5) der Fahrer zum Zeitpunkt der Verursachung des Schadens unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, die die Fahrf\u00e4higkeit beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnen; (6) der Mieter vers\u00e4umt es, der Polizei und dem Vermieter innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten des Schadens oder innerhalb einer Stunde nach Feststellung des Schadens eine Besch\u00e4digung oder einen Verlust des Fahrzeugs zu melden; (7) der Mieter dem Vermieter kein vollst\u00e4ndig ausgef\u00fclltes Kollisionsformular und keinen Schadensbericht von CRS vorlegt; (8) der Schaden ist das Ergebnis eines Verlusts und nicht alle Original-Fahrzeugschl\u00fcssel werden an Sie zur\u00fcckgegeben; (9) Der Schaden resultiert aus der Nichteinhaltung einer Bestimmung des Mietvertrags. Sch\u00e4den, Reparaturen und Gutachten d\u00fcrfen nur von einem vom Vermieter beauftragten Reparaturbetrieb \/ Sachverst\u00e4ndigen durchgef\u00fchrt werden. Der Vermieter beh\u00e4lt sich das Recht vor, den Versicherer im Falle eines angeblichen Versto\u00dfes gegen die in diesem Artikel genannten Ausschl\u00fcsse eine Untersuchung durchf\u00fchren zu lassen. Mit Polizei- und \/ oder Zeugenaussagen, CRS-Erkl\u00e4rung oder sonstiger gesetzlich zul\u00e4ssiger Beweislast haftet der Mieter in vollem Umfang f\u00fcr Sch\u00e4den an Dritten und Sch\u00e4den gem\u00e4\u00df Art. 9 und 11 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 11. \u00dcberkopfsch\u00e4den, Sch\u00e4den an horizontalen K\u00f6rperteilen und im Innenraum.<\/strong><\/p>\n<p>Sofern dies nicht Teil einer Kollision \/ eines Unfalls ist, unterliegt jede Besch\u00e4digung der horizontalen Karosserieteile des Fahrzeugs (Motorhaube, Dach und Heckklappe) unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 9, 12 und 13 einem begrenzbaren Selbstbehalt von 500,00 EUR Glassch\u00e4den und \/ oder Bruchsch\u00e4den sowie innere Sch\u00e4den durch Einbruch sind unbeschadet der Bestimmungen der Artikel 9, 12 und 13 von der Deckung ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 12. Versicherung gegen zivilrechtliche Haftung (W.A.).<\/strong><\/p>\n<p>Diese spezielle Vermieterversicherung bietet Deckung f\u00fcr das Risiko der Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den an Dritten. Die Haftung Dritter deckt jedoch keine Sch\u00e4den an und \/ oder Totalschaden \/ Diebstahl an dem gemieteten Fahrzeug. Eine Kopie der Versicherungspolice kann beim Vermieter eingesehen werden. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den Schaden vollst\u00e4ndig zu ersetzen, der nicht durch diese Versicherungspolice abgedeckt ist. Dar\u00fcber hinaus stellt der Mieter den Vermieter von jeglichen Anspr\u00fcchen aus der W.A. Versicherer des Mieters. F\u00fcr den Fall, dass der Mieter Casco f\u00fcr den gesamten Zeitraum gedeckt hat, gelten die Bestimmungen von Art. 9 Abs. 3 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen.<\/p>\n<p><strong>Artikel 13. Arbeitsversicherung.<\/strong><\/p>\n<p>Jeder Anspruch auf die vorgenannte Passagierversicherung erlischt, wenn gem\u00e4\u00df und nach Art. 10 die vorliegenden bestimmungen in diesen allgemeinen gesch\u00e4ftsbedingungen werden nicht eingehalten. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglicher rechtlichen, moralischen und \/ oder materiellen Haftung in Bezug auf Verletzungen und \/ oder Haftungssch\u00e4den in Bezug auf die Insassen frei, vorbehaltlich der in dieser Insassenversicherung enthaltenen Bedingungen und unter der Voraussetzung, dass alle in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Artikel erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p><strong>Artikel 14. Geldbu\u00dfen und damit verbundene Kosten.<\/strong><\/p>\n<p>Der Mieter erkennt f\u00fcr die Dauer dieses Mietvertrages seine Haftung f\u00fcr Verkehrsbu\u00dfgelder und Verkehrsverst\u00f6\u00dfe in Bezug auf das gemietete Fahrzeug an. Wenn bestimmte Verkehrsgeb\u00fchren oder damit verbundene Kosten vom Vermieter zu zahlen sind, werde ich dem Vermieter diese Geb\u00fchren und Kosten erstatten. Verkehrsstrafen und damit verbundene Kosten k\u00f6nnen niemals mit den gestellten Garantien verrechnet werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 15. Kosten w\u00e4hrend der Mietzeit.<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Zeit, in der der Mieter das Fahrzeug mietet, fallen folgende Nutzungskosten an: Kraftstoff, Lagerung, Waschen und dergleichen auf Kosten des Mieters.<\/p>\n<p><strong>Artikel 16. Sammlung.<\/strong><\/p>\n<p>Der Vermieter ist berechtigt, die Abrechnung aufgrund Ihrer administrativen Pr\u00fcfung zu korrigieren. Der Mieter zahlt dem Vermieter alle f\u00e4lligen Betr\u00e4ge, auch solche f\u00fcr Verlust und \/ oder Besch\u00e4digung des Fahrzeugs. Entweder, wenn ausdr\u00fccklich schriftlich mit dem Vermieter etwas anderes vereinbart ist, oder im Rahmen der in diesen Allgemeinen Bestimmungen und im Mietvertrag enthaltenen Zahlungsbedingungen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Mieter verpflichtet, Zinsen in H\u00f6he von 1% pro Monat zu zahlen sowie alle Kosten im Zusammenhang mit den Inkassowerken einschlie\u00dflich der Rechtskosten des Vermieters und Dritter, deren Inkassokosten auf 20% festgesetzt sind, zu ersetzen. vom f\u00e4lligen Betrag, mindestens aber bei 75,00 Euro.<\/p>\n<p><strong>Artikel 17. Verlust meines Eigentums.<\/strong><\/p>\n<p>Der Vermieter haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verluste, die der Mieter im Fahrzeug hinterlassen w\u00fcrde.<\/p>\n<p><strong>Artikel 18. Nutzfl\u00e4che des Fahrzeugs.<\/strong><\/p>\n<p>Das Fahrzeug darf nur auf der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe des Inselgebiets eingesetzt werden. Sch\u00e4den und \/ oder Verluste an dem Fahrzeug und \/ oder den Insassen oder seinem Eigentum au\u00dferhalb der \u00f6ffentlichen Stra\u00dfe gehen ausschlie\u00dflich auf eigenes Risiko des Mieters. Wird die Nutzung des Fahrzeugs in der Hato-Ebene oder in \u00e4hnlichen Gel\u00e4ndegebieten festgestellt, werden die Reinigungs- und Reinigungskosten des Motors sofort in Rechnung gestellt. Es ist nicht gestattet, das Fahrzeug im Christoffel Park und im Shete Boka Naturpark \u00fcber die \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tze am Eingang hinaus zu fahren. Das Gel\u00e4nde und die H\u00f6henunterschiede k\u00f6nnen schwerwiegende technische Sch\u00e4den verursachen. Diese Kosten gehen vollst\u00e4ndig auf Ihr eigenes Risiko.<\/p>\n<p><strong>Artikel 19. Beendigung der Miete.<\/strong><\/p>\n<p>Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag ohne vorherige Ank\u00fcndigung, Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu k\u00fcndigen und unbeschadet Ihres Rechts auf Erstattung von Kosten, Schaden und Zinsen in den Besitz des Fahrzeugs zur\u00fcckzukehren, wenn nach Ansicht des Vermieters ein Risiko entstehen k\u00f6nnte in Bezug auf Kunst. 8, 9 und 10 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, oder der Vermieter vermutet, dass der Mieter nicht alle Bedingungen dieses Mietvertrages einh\u00e4lt oder in Zukunft erf\u00fcllt wird.<\/p>\n<p><strong>Artikel 20. Beschwerden.<\/strong><\/p>\n<p>Der Vermieter wird meine Anfrage oder Reklamation nur bis 3 Monate nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses bearbeiten. Wenn der Mieter danach noch nachfragen oder eine Beschwerde bearbeiten m\u00f6chte, zahlt er mir Verwaltungskosten in H\u00f6he von 35,00 Euro.<\/p>\n<p><strong>Artikel 21. Anwendbares Recht.<\/strong><\/p>\n<p>Der Mietvertrag unterliegt immer den Gesetzen der Antillen mit dem Inselgebiet von Cura\u00e7ao. Wird eine Klage beim Gericht eingereicht, ist nur das f\u00fcr den Sitz des Vermieters zust\u00e4ndige Gericht zust\u00e4ndig. S\u00e4mtliche Pflichten des Mieters gegen\u00fcber dem Vermieter aus dem vorliegenden Mietvertrag und den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind zum Zeitpunkt des Verlassens des Inselgebiets von Cura\u00e7ao zu erf\u00fcllen. S\u00e4mtliche Rechtskosten und \/ oder Inkassokosten, die dem Vermieter nach Verlassen des Inselgebiets von Cura\u00e7ao im Grund und Boden, Wohnsitz und \/ oder Wohnsitz des Mieters entstehen m\u00fcssen, um die Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Vermieter aus diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und dem Mietvertrag zu erf\u00fcllen, werden in voller H\u00f6he in Rechnung gestellt Mieter sein.<\/p>\n<p><strong>Artikel 22. Zahlungen und Bedingungen.<\/strong><\/p>\n<p>Zahlungen m\u00fcssen vor Mietbeginn erfolgen; die Mietsumme und die Garantien laut Mietvertrag. Auf Verlangen des Vermieters ist ein Zahlungsnachweis vorzulegen. Die Kaution wird vom Vermieter nach \u00dcberpr\u00fcfung und ausschlie\u00dflicher \u00dcbernahme des Fahrzeugs durch die Bank erstattet, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Zahlung muss nur per (digitaler) \u00dcberweisung erfolgen. Der Vermieter ist berechtigt, Indexierungen, Erh\u00f6hungen im Inselgebiet von Cura\u00e7ao, Versicherungen oder Wechselkurse von mehr als 10% an den Mieter weiterzugeben. Der Mietvertrag und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Vermieter (oder falls ausdr\u00fccklich anders angegeben) werden in Euro ausgedr\u00fcckt. Bei der Abrechnung von Euro an die Antillian Gulden wird ein fester Durchschnittskurs von 2,3 zugrunde gelegt. Bei der Abrechnung von Euro in US-Dollar wird ein fester Durchschnittskurs von 1,35 zugrunde gelegt.<\/p>\n<p><strong>Artikel 23. Stichtag.<\/strong><\/p>\n<p>Alle Mietvertr\u00e4ge, deren Beginn am 1. Januar 2018 oder sp\u00e4ter liegt, sind uneingeschr\u00e4nkt und vorbehaltlos an die mit dem Mietvertrag verbundenen Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gebunden. Aus den vorstehend ver\u00f6ffentlichten und \/ oder zur Verf\u00fcgung gestellten Bestimmungen, Vorschriften, Vereinbarungen und \/ oder Vereinbarungen, die schriftlich niedergelegt sind oder nicht, k\u00f6nnen im Hinblick auf die Bestimmungen der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen keine Rechte abgeleitet werden. Sie erl\u00f6schen nach dem vorstehend genannten Datum und sind nicht rechtsg\u00fcltig.<br \/>Eine Zahlung gem\u00e4\u00df dem Mietvertrag an den Vermieter gilt als vom Mieter gelesen, genehmigt und unterzeichnet.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Artikel 1: Parteien &#8218;Mieter&#8216; bezieht sich auf die Personen, die diese Mietvereinbarung (en) und \/ oder ihre Beg\u00fcnstigten unterzeichnen. &#8222;Vermieter&#8220; bezieht sich auf eine Autovermietung von BB, die das im Mietvertrag angegebene Fahrzeug an den \/ die Mieter vermietet. Der Mietvertrag und die damit verbundenen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind nicht \u00fcbertragbar. 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